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Kraftfahreignungsprüfung
 

Beschreibung

Ergeben sich Bedenken gegen die persönliche Kraftfahreignung eines Fahrerlaubnisinhabers, wird die Fahrerlaubnisbehörde tätig.

Erhält die Fahrerlaubnisbehörde Kenntnis, dass Bedenken gegen die körperliche und geistige Eignung eines Fahrerlaubnisinhabers bestehen, werden Überprüfungsmaßnahmen durchgeführt. In Einzelfällen kann dies auch zu Eignungsüberprüfungen führen. Dies gilt auch bei Alkoholauffälligkeit, Betäubungsmittel- und Medikamentenauffälligkeit. Je nach Ergebnis der Überprüfung kann es zur Einschränkung oder gar zum Entzug der Fahrerlaubnis kommen.

Rechtsgrundlagen

 
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Behördennummer 115

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57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

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